„Die Einigung im Vermittlungsausschuss war dringend notwendig für die zukünftige Rechtssicherheit von Zehntausenden von Familienunternehmern. Durch die Neuregelung werden die eigentümer- und familiengeführten Unternehmen deutlich höher belastet, als von der Politik zugesagt. Die Koalitionsaussage, keine unnötigen Mehrbelastungen zu beschließen, wurde durch das Vermittlungsverfahren relativiert“, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber. Zumindest einige der praxisfremden Nachforderungen der sozialdemokratisch regierten Länder konnten abgewehrt werden.
Der Vermittlungsausschuss habe den Gesetzentwurf nochmals verschärft. Zusätzliche Beschränkungen für Unternehmer würden in der Praxis wegen mangelnder gesetzlicher Konkretisierung neue Fragen aufwerfen, erklärte Kerber. „Voraussetzungen für Verschonungsregeln der Unternehmen gehen weit über die zuvor geforderten Verschärfungen hinaus. Insgesamt führen die vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Verschärfungen zu deutlichen Mehrbelastungen und höherer Bürokratie.“
Insbesondere die zusätzlichen Anforderungen an die Entnahme- und Ausschüttungsbeschränkungen engen den wichtigen Anwendungsbereich des Vorababschlages für eigentümer- und familiengeführten Unternehmen erheblich ein. Mit dem Vorwegabschlag kann die Steuerbelastung auf das begünstigte Betriebsvermögen bis zu 30 Prozent reduziert werden, wenn der Erbe Verfügungs- und Entnahmebeschränkungen nachweisen kann. Beim Vorwegabzug wurde in einer Protokollerklärung festgehalten, dass in einem nachfolgenden Gesetzgebungsverfahren weitere Konkretisierungen vorgenommen werden. Für die Unternehmen komme es jetzt darauf an, dass das Gesetz sachgerecht und praxistauglich umgesetzt wird, sagte Kerber.
Geplant ist, das Gesetz rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten zu lassen. Damit sind die Übertragungen bis zum 30. Juni noch nach dem alten Erbschaftsteuerrecht zu beurteilen.