Die Große Koalition hat sich auf Eckpunkte für ein neues Gesetz geeinigt. Grundlage für den Kompromiss ist ein Entwurf der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Sie will damit durchsetzen, dass Männer und Frauen für „gleichwertige Arbeit“, wie es im Gesetzentwurf heißt, das gleiche Gehalt bekommen. Denn die Ministerin geht von einer bestehenden „Lohnlücke“ zu Lasten der Frauen aus, die statistisch bis zu 22 Prozent betragen soll. Nach Auffassung des VDMA ist diese Annahme aber bereits im Ansatz falsch. Denn diese sogenannte „unbereinigte Lohnlücke“ vergleicht nur den Durchschnittslohn aller beschäftigten Frauen mit dem aller beschäftigten Männer. Wichtige Faktoren wie Qualifikationsniveau, Berufserfahrung, Betriebszugehörigkeit, Vollzeit oder Teilzeit bleiben dagegen unberücksichtigt. „Frauen sollten für die gleiche Leistung auch den gleichen Lohn bekommen wie Männer. Von einer generellen Diskriminierung bei der Bezahlung von Frauen kann aber keine Rede sein“, betont Brodtmann.
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