BDE-Präsident Peter Kurth: „Durch den Wegfall der Heizwertklausel wird die Abfallhierarchie endlich EU-konform umgesetzt. Die pauschale Außerkraftsetzung der Hierarchie für gut brennbare Abfälle war ein deutscher Sonderweg. Wir hatten uns von Anfang an dagegen ausgesprochen, denn es gibt brennbare Abfälle, die auch sehr gut recycelbar sind. Durch den Wegfall der Heizwertklausel wird künftig für einzelne Abfallströme geprüft werden müssen, ob die Verbrennung aus Lebenszykluserwägungen gerechtfertigt ist."
Der BDE hatte im April 2012 bei der Kommission eine Beschwerde gegen das KrWG eingereicht und auf die mangelhafte Umsetzung der europäischen Abfallhierarchie aufgrund der Heizwertklausel verwiesen.