„Für bestehende und zukünftige Geschäftsmodelle im klassischen Internet ebenso wie im Internet of Things wird dies erhebliche Auswirkungen haben. Die vorliegende E-Privacy Verordnung torpediert die Bemühungen der EU-Kommission und der Mitgliedsstaaten, die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft in Europa voranzutreiben.“ Zudem drohe die E-Privacy Verordnung den gerade erst von der neuen Datenschutz-Grundverordnung gesetzten ausbalancierten Rahmen durch neue und teilweise für einzelne Branchen spezifische Regelungen zu verzerren. „Die heute abgestimmten Vorschriften sind selbst für Fachjuristen schwer verständlich und in der Praxis nicht handhabbar. Um zu einem umsetzbaren und sowohl grundrechtlich als auch wirtschaftlich sinnvollen Ergebnis zu kommen, sollten die Verhandlungsparteien sich wieder an den Verhandlungstisch begeben und weiter am Text arbeiten“, so Dehmel.
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