Die EU-Kommission kündigte im Juli eine Reform dazu an, wie kleine und mittlere Unternehmen künftig definiert werden. Aktuell gilt eine Empfehlung mit rein quantitativen Kriterien. Ein Unternehmen zählt zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweist. Die Schwellenwerte gelten für Einzelunternehmen. Ist ein Unternehmen Teil einer Gruppe, sind je nach Höhe der Beteiligung auch Mitarbeiterzahl und Umsatz oder Bilanzsumme der Gruppe zu berücksichtigen.
Eine Reform steht an, weil die finanziellen Schwellenwerte seit 2005 unverändert sind und Unternehmen rein inflationsbedingt aus der europäischen KMU-Politik herausfallen. Noch dazu führt aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu rechtlicher Unsicherheit, die gerade mittelständische Unternehmen besonders belastet.
Um den Kreis der Begünstigten mehr an die Besonderheiten des deutschen Mittelstands anzunähern, wirbt der BDI dafür, die quantitativen Kriterien deutlich zu erhöhen und künftig auch qualitative Kriterien einzubeziehen - etwa mit Blick auf Eigentum, Führung oder Kontrolle. Im Interesse des industriellen Mittelstands setzt sich der BDI außerdem dafür ein, ergänzend zu KMU auch Unternehmen mit höherer Kapitalisierung und mit bis zu maximal 3.000 Mitarbeitern in ausgewählten EU-Politiken – etwa in der Umwelt-, Klima oder Außenwirtschaftspolitik – zu berücksichtigen.