Nach Auffassung des Chemieverbandes bedarf es jedoch noch einer Nachbesserung bei der Zulässigkeitsprüfung: „Bereits durch die Bekanntmachung drohen erhebliche Reputationsschäden bei den Betroffenen, daher bedarf es eines vorherigen Anhörungsrechts der Beklagten“, fordert Welling.
Außerdem, so der VCI, gelte es jetzt, weitere Klageanreize zu vermeiden. „Die EU-Kommission plant die Einführung von Zugangsansprüchen zu Beweismitteln. Damit droht die Einführung von ‚Discovery‘-Elementen der US-amerikanischen Sammelklage in Europa und Deutschland. Diese Fehlentwicklung muss vermieden werden“, mahnt Welling.
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