Ursprünglich für August vorgesehen, soll das Bundeskabinett die Eckpunkte für ein nationales Sorgfaltspflichtengesetz nun am 9. September beschließen. Auf Basis der Monitoring-Ergebnisse des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und des Koalitionsvertrags plant die Bundesregierung, ein nationales Sorgfaltspflichtengesetzes noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
„Das neue Gesetz darf heimische Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligen“, sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang. Die Industrie sei grundsätzlich bereit, sich konstruktiv in die Ausgestaltung eines Sorgfaltspflichtengesetzes einzubringen und den Staat mit ihrem vor Ort erworbenen Know-how zu unterstützen. „Eine Ombudsstelle soll menschenrechtswidriges Verhalten und damit belastbare Fakten sammeln und Reaktionen koordinieren“, regt Lang an. Die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte müsse in staatlicher Verantwortung liegen. Denn deutsche Unternehmen haben nur begrenzte Einflussmöglichkeiten auf die Einhaltung von Standards in anderen Ländern.
„Das Gesetz muss mittelstandsfreundlich ausgestaltet sein und Unternehmen erfassen, welche die Anforderungen auch erfüllen können“, verlangt der BDI- Hauptgeschäftsführer. Vorbild solle das entsprechende französische Gesetz sein, welches für Unternehmen ab 5.000 Arbeitnehmern gilt.
Die Bundesregierung müsse Sorgfaltspflichten zudem auf Menschenrechtsfragen und direkte Zulieferer begrenzen. Und selbst das kann eine Mammutaufgabe sein, denn manche Unternehmen haben gleichzeitig mit über 100.000 direkten Zulieferern zu tun. Für davorliegende Zulieferstufen ist eine Kontrolle in der Praxis nicht möglich. Bei Einhaltung international anerkannter Berichterstattungsrichtlinien wie der Global Reporting Initiative (GRI) sowie am Markt etablierter privater Zertifizierungen solle eine behördliche Kontrolle entfallen, fordert der BDI.
Überdies solle die Regierung eine Positivliste führen, die Länder aufführt, in denen die Rechtsdurchsetzung garantiert ist. Ein gesetzlicher Kriterienkatalog müsse klar definieren, was Unternehmen im Rahmen der Sorgfaltspflichten konkret zu tun haben. Sonst drohe der Rückzug aus Ländern, in denen deutsche Unternehmen durch ihr Engagement beitragen zu höheren Standards, besserer Bildung und damit zu Wachstum und Wohlstand.
Auch zur Frage nach der Regelungsebene hat der BDI eine klare Meinung: Für Unternehmen schaffe es Planungs-Unsicherheit, wenn zuerst eine nationale und später eine europäische Regelung komme. Lang: „Eine europaweit einheitliche Regelung ist sinnvoller als ein nationaler Alleingang.“