Ein innovationsoffener Rechtsrahmen ist elementar für die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft. Vor mehr als einem Jahrzehnt wurde die Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) eingeführt, um die wesentlichen Auswirkungen eines geplanten Gesetzes vorab zu überprüfen. Die GFA berücksichtigt jedoch noch nicht, ob ein Gesetz positive oder negative Auswirkungen auf die Innovationskraft Deutschlands hat. Der BDI schließt diese Lücke mit seiner Studie „Innovations-Check in der Gesetzesfolgenabschätzung – Gesetzgebung innovationsfreundlich gestalten“. Der Innovations-Check listet zum Beispiel sieben Bereiche auf, die für die Folgenabschätzung neuer Gesetze für Innovation und neue Technologien zentral sind.
Iris Plöger, BDI-Ableitungsleiterin Digitalisierung, Innovation und Gesundheitswirtschaft, diskutierte die zentralen Studienergebnisse im Bundestag u. a. mit den Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse Bildung und Recht, Patricia Lips und Renate Künast MdB, sowie mit Industrievertretern. Der BDI-Innovations-Check stieß auf großes Interesse auf Seiten der Bundesregierung, der Politik und der Wirtschaft.