Der Einfluss Deutschlands und der deutschen Industrie in Europa ist groß – aber in einer EU von 28 Mitgliedstaaten lassen sich unsere Interessen nicht im Alleingang durchsetzen. Es kommt auf Sachkenntnis, Überzeugungsarbeit und die Bildung von Allianzen an: Welchen Wirtschaftsverbänden ist der Schutz geistigen Eigentums ein ebenso großes Anliegen wie uns? Welche Alternativen zu einer gesetzlichen Geschlechterquote sind in anderen Mitgliedstaaten erfolgreich? Wie sieht die Praxis der nationalen Kartellbehörden bei der Anerkennung von Compliance-Maßnahmen aus? Um unsere Positionen bei geplanten europäischen Rechtsakten einbringen zu können, ist die Vernetzung mit gleichgesinnten Partnern erforderlich. Eine starke Präsenz in Brüssel ist dafür unabdingbar.
Fast zwei Drittel des in Deutschland geltenden Rechts gehen heute auf EU- Verordnungen oder -Richtlinien zurück. Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht sind klassische Beispiele für die Rolle der europäischen Gesetzgebung: Datenschutzgrundverordnung, einheitliches EU-Patent oder regelmäßig aktualisierte Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe beeinflussen die unternehmerische Tätigkeit unserer Mitglieder ebenso wie zahleiche Richtlinien im Verbraucher- oder Gesellschaftsrecht. Im Kartell- und Beihilfenrecht agiert die EU-Kommission sogar selbst als Behörde bei der Rechtsanwendung.
Für die deutschen Industrieunternehmen sind wirtschaftsrechtliche Themen von erheblicher Bedeutung. Daher ist unsere Interessenvertretung im Wirtschaftsrecht seit jeher stark auf den europäischen Gesetzgebungsprozess ausgerichtet. Die Referentinnen und Referenten in Brüssel haben sich spezialisiert und können auch kurzfristig Termine vor Ort wahrnehmen. Nur, wer sich frühzeitig und qualifiziert in den europäischen Diskussionsprozess einbringt, kann Rahmenbedingungen aktiv mitgestalten.