BDI-Präsident Dieter Kempf warnte, die Globalisierung auf Grundlage der westlichen Werte zu gestalten und nicht anderen den Kurs zu überlassen: „Gerade der angekündigte Abschottungskurs der USA unter Präsident Donald Trump gibt Anlass, faire Regeln durchzusetzen. Europa darf den Protektionisten nicht das Feld überlassen.“
Mit dem Votum im Februar hat die EU den Weg für die vorläufige Anwendung des bilateralen Freihandelsabkommens mit Kanada frei gemacht. Angewendet werden die meisten Teile des Vertrages nun wahrscheinlich ab April oder Mai, je nachdem, wie schnell auch die kanadische Seite die als sicher geltende Zustimmung gibt. Ab dann tritt Ceta nahezu vollständig in Kraft. Alleine durch den nahezu kompletten Zollabbau entfallen künftig jedes Jahr Kosten von mehreren 100 Millionen Euro. Nicht vorläufig angewendet werden insbesondere die Regelungen zum Investitionsschutz einschließlich des Investitionsgerichtshofes sowie zum Marktzugang für Investitionen, sofern Portfolioinvestitionen betroffen sind.
Scheitert Ceta doch noch?
Endgültig und vollständig in Kraft gesetzt wird das Abkommen erst nach der Ratifizierung in allen EU-Mitgliedstaaten. Dieser Prozess kann erfahrungsgemäß mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Aufgrund der kritischen Debatte in einigen Mitgliedstaaten und angesichts der rund 40 Parlamente, die dem Abkommen in Europa zustimmen müssen, könnte die abschließende Ratifizierung auch scheitern.
Einige belgische Regionen haben bereits im vergangenen Jahr angekündigt, die abschließende Annahme durch Belgien zu verhindern, wenn nicht Vertragsinhalte zum Investorenschutz geändert werden. Außerdem will Belgien vom Europäischen Gerichtshof prüfen lassen, ob die Ceta-Regelungen zum Investitionsschutz mit EU-Recht vereinbar sind. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht zwar einen Eilantrag gegen die Unterschrift Deutschlands unter Auflagen abgelehnt. Das Urteil in der Hauptsache steht allerdings noch aus. Wenn die Ratifizierung in einem Mitgliedstaat scheitert, würden die noch nicht angewendeten Bereiche des Abkommens niemals in Kraft treten.