„Die Unterzeichnung der Beitrittsverträge mit Großbritannien, Dänemark, Irland und Norwegen am 22. Januar 1972 bildet nach Auffassung der deutschen Industrie einen wichtigen Beitrag zur dauerhaften Festigung der wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit in Europa. Die nach langwierigen Verhandlungen zustandegekommene Einigung stellt einen entscheidenden Schritt zur Überwindung der handelspolitischen Teilung Westeuropas in die Wirtschaftsblöcke EWG und EFTA dar.
Mit dem Eintritt der vier neuen Mitglieder in die Gemeinschaft entsteht die größte Handelsmacht der Welt. Damit wächst ihre Verantwortung für die Sicherung einer Welthandelsordnung mit freien Güter- und Kapitalmärkten. Dazu gehört auch, daß keine neuen Zollschranken in Europa entstehen. Deshalb ist es notwendig, bald eine befriedigende Lösung für die Regelung der künftigen Beziehungen der erweiterten EWG zu den sichtbeitretenden EFTA-Staaten – etwa in Form einer industriellen Freihandelszone – zu finden.
Obwohl bei Inkrafttreten der Verträge zum 1. Januar 1973 kaum mit direkten Wirkungen auf den Handelsverkehr gerechnet werden kann, da der Zollabbau in fünf Stufen von je 20 vH vom 1. April 1973 bis 1. Juli 1977 erfolgen soll, werden die Unternehmen ihre mittel- und langfristigen Dispositionen schon jetzt auf den erweiterten Markt ausrichten. Deshalb dürften sich in allen beteiligten Volkswirtschaften bald belebende Impulse für das wirtschaftliche Wachstum zeigen.“