Bereits im Juni vergangenen Jahres haben einflussreiche Vertreter der Republikaner im US-Repräsentantenhaus ein Konzept für eine umfassende Steuerreform vorgestellt. Sie wäre ein fundamentaler Systemwechsel in der Unternehmensbesteuerung. Mit der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten haben sich die Realisierungschancen des Konzepts deutlich erhöht. Allerdings blieb Trump weitere Details seiner Steuerpläne über die Ankündigung einer deutlichen Steuersatzsenkung hinaus bislang schuldig.
Abkehr von international üblicher Gewinnbesteuerung
Das Konzept der Republikaner würde fünf wesentliche Änderungen des US-Körperschaftsteuersystems bedeuten:
- Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 20 Prozent.
- Sofortige steuerliche Abzugsfähigkeit von kapitalintensiven Aufwendungen für Wirtschaftsgüter.
- Keine Besteuerung mehr von im Ausland erwirtschafteten Gewinnen in den USA.
- Abschaffung des Betriebsausgabenabzugs von Zinsaufwendungen.
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Grenzausgleich der Körperschaftsteuer (Border Tax Adjustment, BTA)
Insgesamt würden diese Reformelemente die Körperschaftsteuer in den USA auf eine Destination Based Cash Flow Tax (DBCFT) umstellen, also eine Steuer, die auf Zahlungsströmen basiert und sich am Bestimmungslandprinzip orientiert. Ein solcher Schritt wäre eine Abkehr von der international üblichen Gewinnbesteuerung auf Basis des Quellenstaatsprinzips – und ein fundamentaler Systemwechsel. Eine der vorgeschlagenen DBCFT entsprechende Regelung existiert bislang in keinem Staat weltweit. Der damit verbundene steuerliche Grenzausgleich würde Exporte aus den USA steuerlich privilegieren, Importe in die USA dagegen benachteiligen.
Kritische Stimmen aus der US-Wirtschaft
Die US-Einzelhändler und weitere importabhängige Branchen laufen bereits Sturm gegen die Pläne. Sie haben sich in der Allianz Americans for Affordable Products gegen ein Border Tax Adjustment zusammengeschlossen. Gleichzeitig wäre die DBCFT in der Lage, einen schweren Handelskrieg auszulösen. Mit einer unilateralen Einführung wären erhebliche steuer- und handelspolitische Konsequenzen und Risiken verbunden. In den kommenden Wochen soll es einen Gesetzesvorschlag geben. Aus dem Nebeneinander von zwei unterschiedlichen Besteuerungssystemen würden massive steuerliche Verwerfungen resultieren. Die makroökonomischen Reaktionen (Preis- und Wechselkurseffekte) sind nur schwer vorherseh- bzw. quantifizierbar.
BDI lehnt Border Tax Adjustment ab
Ein steuerlicher Grenzausgleich würde die Unternehmen je nach Ort der Produktion, Ausgestaltung der Wertschöpfungsketten und Art der Produkte sehr unterschiedlich betreffen. Eine relative Aufwertung des US-Dollars als Folge unter anderem des BTA könnte zudem die negativen Folgen des BTA teilweise abfedern. Der BDI spricht sich klar gegen ein Border Tax Adjustment aus:
- Eine stärkere Belastung von US-Importen wäre nachteilig für deutsche Exporte in die USA und würde je nach Ausgestaltung zu teils erheblichen Veränderungen in den Wertschöpfungsketten führen.
- Die relative Verbesserung der Wettbewerbsposition der USA auf Drittmärkten könnte zulasten deutscher Anbieter gehen.
- Die USA würden sich mit einem BTA von der auf OECD/G20-Ebene vereinbarten Steuersystematik entfernen und erhebliche Doppelbesteuerungsrisiken für alle Unternehmen begründen.
- Handels- und/oder steuerpolitische Gegenmaßnahmen anderer Staaten würden provoziert und könnten eine protektionistische Spirale in Gang setzen.
Deutschland muss sich dem internationalen Steuerwettbewerb stellen
Ob die Steuerpläne des neuen US-Präsidenten tatsächlich einen Systemwechsel des Unternehmensteuerrechts enthalten werden, ist noch offen. Klar ist jedoch: Der internationale Steuerwettbewerb verschärft sich. Deutschland muss sich diesem Wettbewerb stellen und darf bei den steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen den globalen Anschluss nicht verlieren. Statt immer weiterer Verschärfungen in kleinen Schritten bedarf es wesentlicher Reformen im Unternehmensteuerrecht, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland aufrechtzuerhalten.