Kommunale Betriebe haben durch dieses Privileg einen enormen Kostenvorteil gegenüber Unternehmen der privaten Wirtschaft. Die in Deutschland vom Bundesfinanzministerium geschützte Praxis verstößt laut Roman Seer vom Institut für Steuerrecht und Steuervollzug der Ruhr-Universität Bochum gegen geltendes Recht – auf Kosten eines erheblichen Teils der Verbraucher. „Die Sonderstellung führt zum einen zu größeren Wettbewerbsverzerrungen zugunsten kommunaler Betriebe und zum anderen werden die Bürger für die gleiche Leistung bundesweit unterschiedlich belastet“, sagte Seer. Bürger, deren Kommunen die Abfallwirtschaft privat organisieren, müssen Umsatzsteuer zahlen. Bürger, deren Kommunen die Abfallwirtschaft durch eigene Betriebe organisieren, müssen dagegen keine Steuern zahlen. „Die Milch zum Beispiel wird ja auch überall gleich besteuert, egal ob der Verbraucher sie im Supermarkt oder in der Drogerie kauft“, sagte der Steuerexperte. Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Verbrauchssteuer, die den Konsum des Endverbrauchers besteuern soll. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob die Leistungen für den Verbraucher von einem kommunalen Betrieb oder von einer Gesellschaft der Privatwirtschaft angeboten werden.
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