Der Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) ergänzt die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) 20 zur Lage- und Konzernlageberichterstattung um die Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Ziel des DRSC ist es, mit der Ergänzung um die nichtfinanzielle Konzernerklärung die gesetzlichen Bestimmungen zu konkretisieren und den Unternehmen eine Hilfestellung in der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben zu geben.
Das 12. Berliner Bilanz Forum möchte mit Experten die Ergänzungen des DRS 20 erörtern. Dabei wollen wir neben der Beurteilung des neuen Standards insbesondere Umsetzungsfragen der neuen Berichtspflichten bei bestehenden Strukturen aber auch beim Neuaufbau einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für unmittelbar aber auch nur mittelbar berichtspflichtige Unternehmen diskutieren.