„Ein direkter Zugriff von US-Behörden auf Personendaten aus Europa ist unvereinbar mit europäischem Datenschutzrecht“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Deutschland und die EU müssen gerade auch im Hinblick auf den Umgang mit Daten ihre Souveränität erhalten und stärken.“
Zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden gebe es bestehende Rechtshilfeabkommen, die nicht dadurch umgangen werden dürften, dass US-Behörden unmittelbaren Zugriff auf Daten in Europa verlangen. Für Unternehmen mit Standort in den USA und ihre Kunden wäre eine Änderung der bestehenden Praxis mit großer Rechtsunsicherheit verbunden und damit unzumutbar. Im sogenannten „New York Search Warrant Case“ entscheidet der Oberste Gerichtshof darüber, ob Microsoft personenbezogene Daten an Behörden der US-Regierung übergeben muss, die in Rechenzentren innerhalb der EU gespeichert sind. Bitkom und weitere europäische Digitalverbände haben das Gericht jetzt in einem Amicus-Schriftsatz vor den möglichen Folgen des Urteils gewarnt, sollte der Oberste Gerichtshof dem entsprechenden Antrag der US-Regierung entsprechen.