VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup unterstreicht: „Die geplanten Änderungen leisten keinen Beitrag zur besseren Bewältigung der Corona-Pandemie. Ein solch umfassender Eingriff in private Eigentumsrechte ist zudem ein verheerendes Signal für den Standort Deutschland und den Neustart nach der Krise. Europa und Deutschland brauchen gerade jetzt ausländische Investitionen, die den Austausch von Wissen und die internationale Zusammenarbeit erleichtern. Eine Stärkung der Produktion in Deutschland und der EU erfordert exzellente Voraussetzungen für Innovationen und Investitionen, aber keine Abschottung.“
Der Schutz der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung ist aus VCI-Sicht als Kriterium für Investitionsprüfungen im Rahmen von Außenwirtschaftsgesetz und -verordnung in seiner jetzigen Form ausreichend. Der VCI weist darauf hin, dass diese Kriterien auch bei gesundheitlichen Notlagen wie der Covid-19-Pandemie greifen.
Die Novelle schaffe zudem große Unsicherheiten, so der VCI. Viele nicht näher spezifizierte Begrifflichkeiten ließen Interpretationsspielraum, ob eine Unternehmensveräußerung unter das Gesetz falle oder nicht.
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