„Die Neuauflage des IT-Sicherheitsgesetzes wird bereits seit einigen Jahren diskutiert. Der jüngste Entwurf lässt noch viele kritische Themen im Unklaren. Für Unternehmen bedeutet dies vor allem Unsicherheit über künftige Auflagen und damit verbundene Investitionen in Technik und Personal“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. Das geplante zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme sieht unter anderem eine starke Kompetenzerweiterung für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor, etwa im Bereich Verbraucherschutz und Zertifizierungen. „Mit dem Gesetz würde das BSI zu einer Art Superbehörde mit sehr weitreichenden Befugnissen aufsteigen. Dabei ist fraglich, ob die vorgesehenen Aufgaben bei einer Behörde richtig aufgehoben sind oder nicht besser durch qualifizierte vertrauenswürdige Unternehmen erbracht werden sollten. Das gilt etwa für geplante Dienstleistungen im Bereich der IT-Architekturen und IT-Sicherheitsberatungen“, so Berg. Zusätzliche Weisungsbefugnisse würden den Wettbewerb im Markt stark beeinträchtigen. Unklar sei auch, ob der geplante Stellenzuwachs für die vielfältigen neuen Aufgaben ausreichend ist.
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