"Das sollte die Top-Priorität der EU-Kommission sein – auch im Sinne eines vereinten Europas. Wirtschaftliche Erholung ist ohne funktionierenden Binnenmarkt und Personenfreizügigkeit nicht möglich. Gerade jetzt ist das umso wichtiger, da einzelne Mitgliedstaaten nun Lockerungsmaßnahmen für ihre nationalen Volkswirtschaften eingeläutet haben. Diese Erleichterungen dürfen nicht an den Grenzen halt machen.
Darüber hinaus fordert der VDMA die Aufhebung der deutschen Quarantäneregelungen für EU-Ausländer und Reiserückkehrer, sofern kein konkreter Krankheitsverdacht vorliegt. Besonders technisches Personal muss sich frei in Europa bewegen können. Nur so kann eine reibungslose Produktion grenzüberschreitend sichergestellt werden. Die bestehende Quarantänepflicht war von Anfang fragwürdig. Sie basiert nicht auf einem konkreten Gefährdungspotential durch Einreisen aus dem Ausland, sondern unterstellt vielmehr ein abstraktes Risiko. Diese Auffassung wurde jetzt durch den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Mai 2020 höchstrichterlich bestätigt.“
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