Wachstumschancengesetz: Aktuelle Entwicklungen
Im Vergleich zum Referentenentwurf hat der Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes bereits einige Änderungen aufgenommen, die von der deutschen Wirtschaft angeregt worden sind:
- Bei der Investitionsprämie wurde der Förderzeitraum von vier auf sechs Jahre erhöht und die Anzahl der einreichbaren Anträge auf vier je Anspruchsberechtigten erweitert. Zudem wurde das Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt und der Sockelbetrag für förderfähige Investitionen von 10.000 Euro auf 5.000 Euro reduziert.
- Die degressive Abschreibung soll kurzzeitig wieder eingeführt werden für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft worden sind.
- Zusätzlich wird die degressive Abschreibung befristet für Gebäude ermöglicht, die Wohnzwecken dienen und mit deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird.
- Die Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag wird von 40 Prozent auf 20 Prozent für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 gesenkt.
Bedauerlicherweise sind jedoch auch einige Verschlechterungen gegenüber dem Referentenentwurf enthalten:
- Die Zinsschrankenregelungen sind nochmals verschärft worden. Die zunächst vorgesehene Änderung der Freigrenze in einen Freibetrag wurde zurückgenommen und die Konzernklausel verschärft. Dafür ist jedoch die Streichung der Escape-Klausel nicht länger vorgesehen.
- Im Zuge der notwendigen steuerlichen Anpassungen an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde nun eine Regelung zum Grunderwerbsteuerrecht aufgenommen, um die rückwirkende Sperrfristverletzung auszuschließen.
- Bei der Thesaurierungsbegünstigung wurde die zunächst vorgesehene Verbesserung bei der Entnahmereihenfolge von künftigen Altrücklagen wieder zurückgenommen, sodass nunmehr nur noch die Einbeziehung der gezahlten Steuern in den begünstigungsfähigen Betrag als tatsächliche Verbesserung zu werten ist.
- Bei der Dienstwagenbesteuerung wurde im Rahmen der Begünstigung von reinen Elektrofahrzeugen (Viertelung der Bemessungsgrundlage) der bestehende Höchstbetrag von 60.000 Euro auf 80.000 Euro (Bruttolistenpreis) angehoben.
BDI-Initiative gegenüber den Ländern
Der BDI hat in einem Brief an die Finanz- und Wirtschaftsminister der Länder appelliert, den Gesetzesentwurf für ein Wachstumschancengesetz konstruktiv zu begleiten, da er ein erstes wichtiges Signal in einer schwierigen Zeit für die deutsche Wirtschaft darstellt. Ziel muss sein, dass die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft möglichst ohne lange Verzögerungen in Kraft treten können.
Bewertung der Länder
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung im Oktober 2023 umfangreich zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen, der das Wachstumschancengesetz grundsätzlich konstruktiv begleitet. Jedoch werden in dieser Stellungnahme auch deutliche Finanzierungsvorbehalte geäußert, sodass gerade die Verbesserungen bei der Verlustverrechnung deutlich kritisiert werden. Auch die Abwicklung der Investitionsprämie über die Finanzämter der Länder wurde beanstandet.
Allerdings sprach sich der Bundesrat auch für die Streichung der sog. Zinshöhenschranke und einer ersatzweisen Überarbeitung der Fremdvergleichsgrundsätze im AStG aus, die sich auf die OECD-Richtlinien stützen. Zudem wurde die Verlängerung des Spitzenausgleichs und die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gefordert.
Bei der eRechnung sprach sich der Bundesrat für die Möglichkeit aus, dass bereits etablierte elektronische Rechnungsformate weiterhin genutzt werden können und die Einführung der eRechnung um zwei Jahre zu verschieben.
Anhörung im Finanzausschuss
Der BDI wurde als Sachverständiger zu der Anhörung im Finanzausschuss am 6. November 2023 benannt und hat im Kreis der Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt. Dort werden wir die drängenden Themen der Wirtschaft ansprechen und uns insbesondere für notwendige Verbesserungen bei der Zins- und Zinshöhenschranke aussprechen.
Die zweite und dritte Lesung im Bundestag folgt am 17. November 2023, sodass die abschließende Befassung im Bundesrat für Mitte Dezember 2023 geplant ist, damit das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann.