Vorwegabschlag endlich eingeführt – Investitionsklausel läuft ins Leere
Positiv hervorzuheben ist, dass die klassischen mittständischen Strukturen zur Sicherung des Fortbestands der Unternehmen endlich bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden. Bei eigentümer- und familiengeführten Unternehmen sind die Gesellschafter in aller Regel durch gesellschaftsvertragliche Klauseln an der freien Veräußerung ihrer Anteile gehindert. Der Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters ist vielfach beschränkt. Zudem können Gewinne in der Regel nicht vollständig entnommen werden. Zukünftig können diese Beschränkungen wie Thesaurierungsvorgaben und Abfindungsklauseln bei eigentümer- und familiengeführten Unternehmen zu einem Abschlag bis zu 30 Prozent führen. Hingegen fällt das Urteil über die Ausgestaltung der Investitionsklausel negativ aus. Ohnehin kann das Instrument einer Reinvestitionsklausel allenfalls als Auffangregelung geplante Investitionen absichern. Da die konkrete Regelung jedoch viel zu eng formuliert wurde, wird die Investitionsklausel in der Praxis kaum zur Anwendung kommen und ins Leere laufen.
Belastungsbarometer steht auf „steigend“
Nach den ursprünglichen Berechnungen des Bundesfinanzministeriums sind in der Erbschaftsteuer deutliche Mehrbelastungen für das Betriebsvermögen zu erwarten. Die Quantifizierungen und Belastungsanalysen des BDI kommen zu demselben Ergebnis: einer strukturellen Mehrbelastung für das Betriebsvermögen.
Insbesondere einige Bundesländer haben sich im laufenden Reformprozess für strukturelle Verschärfungen des Erbschaftsteuerrechts stark gemacht. In der Abwägung der Fiskalinteressen und der gesamtvolkswirtschaftlichen Analyse wurden die Argumente der hohen Beschäftigungswirkungen insbesondere des großen Mittelstandes ausgeblendet. Obwohl weit über 40 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland bei den großen und starken mittelständischen Unternehmen tätig sind, die gerade einmal ein Prozent aller Unternehmen ausmachen, wurden die erbschaftsteuerlichen Regelungen für den großen Mittelstand deutlich verschärft. In diesem Zusammenhang erscheinen die weiteren Forderungen aus den Ländern überzogen, den Reformentwurf noch weiter zu verschärfen.
Zeitnahe Umsetzung möglich
Der Zeitplan für die Umsetzung ist eng gesetzt. Die abschließenden Beratungen im Bundestag sind auf den 24. Juni terminiert und bereits am 8. Juli soll die Zustimmung im Bundesrat erreicht werden. Damit ist eine Umsetzung noch vor der politischen Sommerpause möglich und die Frist des Verfassungsgerichts, bis Ende Juni das Erbschaftsteuergesetz zu überarbeiten, wäre fast eingehalten.