Unter anderem sehen die Empfehlungen vor, die im aktuellen Entwurf geplante Erhöhung der Immissionsrichtwerte von 63 db(A) tags und 48 db(A) wieder auf das bestehende Niveau von Mischgebieten (60 db bzw. 45 db) zu reduzieren. Zudem lehnen mehrere Bundesländer die Einführung des technischen Lärmschutzes, also auch passiven Schallschutz, ab. „Die Anpassung der TA Lärm ist elementar wichtig für das Nebeneinander von Wohn- und Wirtschaftsimmobilien in verdichteten Innenstädten. Die Empfehlungen des Umweltausschusses könnten die dringend benötigte Flexibilität des neuen Gebietstypen Urbanes Gebiet beschränken und seine Anwendungsmöglichkeiten reduzieren“, erklärt Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses e.V. (ZIA).
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