Damit hat er die Bedeutung der Strompreiskompensation für die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrien anerkannt. Die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVMetalle) bewertet diese Entscheidung als positiv. „Eine weitere Degression der Strompreiskompensation würde die Mitgliedstaaten daran hindern, ihre abwanderungsgefährdete energieintensive Industrie ausreichend vor globalen Wettbewerbsverzerrungen zu schützen“, erläutert die Hauptgeschäftsführerin der WVMetalle, Franziska Erdle. Mit seiner Entscheidung folgt der Rat auch dem Vorschlag der EU-Kommission, die sich ebenfalls für den Erhalt der Strompreiskompensation eingesetzt hat.
Schon heute sind nur ca. 75 Prozent der indirekten Kosten für den Emissionshandel, die im Strompreis enthalten sind, ausgleichsfähig. Das gilt selbst dann, wenn ein Unternehmen zu den zehn Prozent effizientesten seines Sektors gehört. Ein vollumfänglicher Carbon Leakage Schutz kann damit nicht garantiert werden.
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