„Wir in der Industrie halten nichts von einer gesetzlichen Begrenzungspflicht. Es gibt einzelne fragwürdige Fälle, die nicht zu beschönigen sind. Dies rechtfertigt aber keine gesetzliche Regelung für 10.000 Aktiengesellschaften und 900 börsennotierte Unternehmen. Grundsätzlich handeln deutsche Aufsichtsräte bei der Festlegung der Vorstandsvergütung verantwortungsvoll. Einzelfälle sind kein Grund, neue Gesetze zu erlassen und damit tausende unkritische Vorstandsverträge in Mithaftung zu nehmen.“