EU-Data Act: Verfehlt Ziel, Rechtssicherheit und Innovationsumfeld zu schaffen
„Der EU-Data Act verfehlt sein Ziel, Rechtssicherheit und ein positives Innovationsumfeld in der EU zu schaffen. Europa gerät im internationalen Vergleich beim Heben des heimischen Datenschatzes ins Hintertreffen. Die zahlreichen gesetzlichen Eingriffe des EU-Data Act behindern die Industrie im Umgang mit Daten. Der Trilog erzielt einzelne inhaltliche Klarstellungen, Konstruktionsfehler des Kommissionsvorschlags bleiben aber bestehen. Der angestrebte undifferenzierte Einheits-Ansatz in der Regulierung ist nicht hilfreich, da hier vom smarten Heizungsthermostat bis zum Flugzeug alles gleichbehandelt wird – es besteht die Gefahr, dass weder Hersteller noch potenzielle Nutzer vom EU-Data Act profitieren. Der BDI spricht sich für eine sektorspezifische Betrachtung im Umgang mit Daten aus, die den Besonderheiten einzelner Branchen Rechnung trägt. Viele inhaltliche Aspekte des Gesetzes – insbesondere über den Umfang der Datenbereitstellungspflicht – bleiben unscharf und verstärken die bestehende Rechtsunsicherheit für Unternehmen.
Die Verbesserungen beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen sind notwendig, aber nicht hinreichend, um die erforderliche Balance zwischen den Interessen von Herstellern und Nutzern zu erzielen. Positiv bewertet der BDI die restriktiveren Vorkehrungen von Datenbereitstellungspflichten gegenüber öffentlichen Stellen außerhalb von öffentlichen Notständen und die Flexibilisierungen der Vorgaben beim Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten.