Ein Kernanliegen der EU-Kommission ist es, den sogenannten human security approach in der Exportkontrolle zu stärken. Ziel ist es, den Export von Technologien strikter zu regulieren, wenn diese Überwachungszwecken dienen und dadurch Menschenrechte verletzten. Medienberichten zufolge haben beispielsweise Regierungen im arabischen Frühling Überwachungstechnologie gegen Regimegegner eingesetzt.
Der BDI unterstützt den stärkeren Schutz von Menschenrechten in der Exportkontrolle. Hierzu trägt auch eine striktere Exportkontrolle für Technologien der digitalen Überwachung bei, wenn diese neuen Kontrollen effektiv und effizient sind. Nur dann können EU-Unternehmen im internationalen Wettbewerb bestehen und durch ihre Präsenz auf Drittmärkten Einfluss auf verantwortungsvolle Lieferungen nehmen.
Der Verordnungsvorschlag könnte genau dies jedoch erschweren. Unternehmen sollen fortan selbst feststellen, ob Drittstaaten mit Hilfe europäischer Güter gegen Menschenrechte verstoßen könnten. Eine solche politisch-rechtliche Einschätzung ist für die Unternehmen kaum möglich. Zum einen verfügen oft nur staatliche Stellen über die nötigen Informationen zur Menschenrechtslage in anderen Ländern. Zum anderen fehlen im Vorschlag der EU-Kommission klare Kriterien. So ist unklar, wann Überwachung legitim oder illegitim ist. Einerseits ist manchmal die klassische Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung auf Überwachungsmaßnahmen angewiesen. Andererseits benötigen wichtige Bereiche ziviler Infrastruktur Datenanalysen, um sicher und zuverlässig zu funktionieren. Hierzu zählen etwa das autonome Fahren, eine saubere Energieversorgung oder integrierte Gesundheitsleistungen. In solch zukunftsweisenden Technologien darf die EU die Entscheidung zum Export von Komponenten nicht unnötig erschweren.
Der BDI schlägt daher alternative Regeln vor: Brüssel und Berlin sollten statt auf pauschale Auffangregeln, auf einen eindeutigen Güter- und Länderlistenansatz setzen. Dieser würde sowohl den staatlichen Genehmigungsstellen als auch den Unternehmen eine klare Entscheidungshilfe beim Export liefern.