Der Bund will die Verwaltung der deutschen Autobahnen in den nächsten Jahren neu organisieren. Bisher haben sich die Bundesländer mit ihren eigenen Verwaltungen um die Autobahnen gekümmert. Das will in Zukunft der Bund selber machen. Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung sollen dabei in einer eigenen Infrastrukturgesellschaft gebündelt werden. Der Bund will auf diese Weise mehr Zugriff auf sein Eigentum haben und Baumaßnahmen schneller und günstiger umsetzen. Auch für die Nutzer der Autobahnen hat das große Vorteile. Durch die Überwindung von Interessengegensätzen zwischen Bund und Ländern könnte die Gesellschaft eine Infrastrukturpolitik ausschließlich anhand des verkehrlichen Nutzens machen. Dadurch wäre eine vorausschauende Sanierung von Straßenbelägen und Brückenbauwerken besser gewährleistet als heute. Gleichzeitig könnte sie durch eine Gesamtnetzbetrachtung die Engpässe besser beseitigen. Beides wird den Verkehrsfluss erhöhen und die Staugefahr verringern.
Trotz dieser Vorteile für die Verkehrspolitik hat das Parlament einem erfolgreichen Abschluss noch einige Stolpersteine bei Finanzierung und Eingriffsrechten in den Weg gelegt. Zum Beispiel wollten Teile des Bundestags die Möglichkeit ausschließen, dass die Gesellschaft Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) nutzen kann. Aus verkehrspolitischer Sicht ist ÖPP jedoch ein Instrument aus einer breiten Palette von Beschaffungsvarianten, aus der im Einzelfall die wirtschaftlichste Alternative ausgewählt werden sollte. ÖPP hat sich schon sehr lange im Bundesfernstraßenbau bewährt – alle Projekte ließen sich im Termin- und Kostenrahmen realisieren. Ebenso wurde nach langem Ringen bereits Anfang dieses Jahres im Rechnungsprüfungsausschuss mit dem Bundesrechnungshof eine Einigung über den Umgang mit ÖPP erzielt. Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, dass ÖPP auf Projektebene auch weiterhin erlaubt ist.
Die Diskussion um die Eingriffsrechte hingegen hält noch an. Derzeit überlegt der Deutsche Bundestag, sich in der Infrastrukturgesellschaft gesetzlich deutlich mehr Kontroll- und Einflussmöglichkeiten zu sichern. Ein Beispiel ist, jedes Jahr über das Haushaltsgesetz neu über die Mittelzuteilung für die Gesellschaft zu bestimmen. Es gibt auch Überlegungen, alle fünf Jahre neu über die Projektpriorisierung zu entscheiden.
Die parlamentarische Kontrolle einer Infrastrukturgesellschaft ist sinnvoll. Aber der direkte Eingriff in das operative Geschäft der Gesellschaft würde diese faktisch handlungsunfähig machen. Die Idee einer kontinuierlichen Infrastrukturpolitik für die Autobahnen aus einer Hand wäre nicht mehr zu realisieren. Statt 16 Bundesländern könnten dann die Abgeordneten von 299 Bundestagswahlkreisen versuchen, ihre Interessen bei der Infrastruktur durchzusetzen. Die Verkehrsinfrastruktur bringt das aus Sicht des BDI nicht voran. Daher empfiehlt der BDI dem Bundestag, die bestehenden und gut funktionierenden Mitwirkungsmöglichkeiten beizubehalten.