Über Jahre baute Deutschland auf einen ausgeglichenen Bundeshaushalt; an der „Schwarzen Null“ konnte – teilweise auch zulasten notwendiger öffentlicher Investitionen – festgehalten werden. Dafür sorgten eine vermeintlich „solide“ Haushaltspolitik der Bundesregierung, eine positive Entwicklung des Bruttoinlandprodukts (BIP) und dauerhafte Niedrigzinsen. Doch die Corona-Pandemie hat die Wirtschaft in Deutschland schwer getroffen und die Verschuldung der öffentlichen Haushalte nach oben getrieben.
Die gesamtstaatliche Verschuldung lag zu Beginn des Jahres 2020 bei rund 60 Prozent des BIP und stieg im Jahresverlauf 2020 auf 75 Prozent des BIP an. Anfang 2021 ist die Staatsverschuldung sogar auf rund 80 Prozent in Relation des BIP gestiegen. Diese Staatsverschuldung kann sich Deutschland zwar vorübergehend leisten, aber langfristig stabile Staatsfinanzen setzen attraktive Standortfaktoren wie wettbewerbsfähige Unternehmensteuern voraus.
Haushalte durch Wirtschaftswachstum konsolidieren
Nur wenn die Wirtschaft wieder wächst, können die hohe Staatsverschuldung zurückgeführt und Haushalte wieder konsolidiert werden. Für neues Wachstum sind höhere Investitionen und Innovationen nötig. Dafür müssen Unternehmen gestärkt und Investitionsbedingungen attraktiv gestalten werden. Eine Stellschraube hierfür sind bessere steuerpolitische Rahmenbedingungen.
Eine Steuerbelastung der Unternehmen, die im internationalen Vergleich mittlerweile an der Spitze liegt, kann sich Deutschland nach der Corona-Krise nicht mehr leisten. Diese Belastung ist ein Wachstumshemmnis und eine Investitionsbremse. Steuererhöhungen oder die Wiedereinführung einer Vermögensteuer sind der falsche Weg und kontraproduktiv.
Unternehmensteuerrecht jetzt modernisieren
Die Bundesregierung braucht eine zukunftsorientierte finanz- und steuerpolitische Strategie, damit der Wirtschaftsstandort Deutschland schnell aus der Krise kommt. Nach zwölfjährigem Reformstillstand muss das deutsche Unternehmensteuerrecht jetzt endlich modernisiert werden. Dafür hat die BDI-Initiative „Steuermodell der Zukunft“ drei zentrale Anforderungen identifiziert.
Deutschland braucht
- eine international wettbewerbsfähige Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland in Höhe von maximal 25 Prozent,
- eine strukturelle Modernisierung der Unternehmensteuern,
- eine einheitliche Unternehmensteuer, bei der die Gewerbesteuer in die Ertragsteuern integriert und eine stabile konjunkturunabhängige Finanzierung der Kommunen gesichert ist.